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Brief zum neuen Pandemiegesetz

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Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,

ich schreibe Ihnen als Unternehmerin Ihres Bundeslandes, die auch national und international tätig ist. Gestern Abend habe ich von einer Freundin diese Petition erhalten.

Ich habe daraufhin im Internet die Veränderungswünsche des derzeit gültigen Gesetzestextes angeschaut.

Hier finden sich Gesetzesänderungen, die es der Bundesregierung möglich machen, ohne Rücksicht auf die Rechte der Bundesländer zentral zu regieren. Explizit wird mehrmals festgestellt, dass der Bundesrat keinen Einfluss mehr hat. Ich habe die Ausführungen diesem Schreiben angehängt und rot markiert. Besonders bedenklich ist auch, dass die nicht wissenschaftlich erarbeiteten und umstrittenen derzeit geltenden Schwellenwerte generell zugrunde gelegt werden.

Es scheint auch so, dass die Selbständigkeit von medizinischen Institutionen geschwächt und in die Rechte der Selbstverwaltung der Krankenkassen eingegriffen wird, siehe insbesondere S. 16 des Entwurfs unter dem o.a. Link.

Artikel 7 (S. 17) sagt es dann zusammenfassend ausdrücklich: Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Wie ich verstehe, sollen wir, die Bevölkerung bzw. die Unternehmen und Solo-Selbständigen, dauerhaft unsere Grundrechte verlieren, wenn die Regierung eine Pandemie erklärt. Wie zweifelhaft die Definition der Pandemie seit ihrer Veränderung durch die WHO 2008 ist, wurde in den letzten Monaten erlebt und auch öffentlich diskutiert.  

Diese seit Verabschiedung der Notstandgesetze meiner jetzigen Ansicht nach gravierendste Änderung des Grundgesetzes soll ohne Diskussion mit der Bevölkerung und ihren Institutionen im Schnellgang durchgesetzt werden – und von den Medien hörte man bisher nicht viel dazu – mit Ausnahme der Erwähnung von „Impfzentren“, die sicher auch eine Diskussion insbesondere auch innerhalb der Ärzteschaft und den Krankenkassen verdienen.

Der Gesetzesentwurf stand zur Überraschung der Opposition letzte Woche plötzlich auf der Tagesordnung. Mit ihrer Mehrheit kann die Regierung bereits nächste Woche Donnerstag dieses Gesetz beschließen. Ich bitte Sie, diesem Entwurf nicht zuzustimmen, sondern dass Sie es durch Ihr Votum erlauben, hierüber eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen und dazu beitragen, dass unser föderales System nicht ausgehebelt wird. Wir haben doch in den letzten Wochen gesehen, dass es uns sehr gut und differenziert durch die Zeit geführt hat, und wir sehen, in welche Probleme die zentralistisch geführten Länder und Regionen geraten.

Hiermit bitte ich Sie außerdem, Ihre Kollegen in SPD und CDU dazu zu bewegen, diesem Gesetz keine Chance zu geben.

Und ich bitte Sie herzlich um Rückantwort.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Schneider

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